Ihr exklusives WohnPlus als LEG-Mieter:
Fernsehen und Internet jetzt noch attraktiver!
Ihre LEG-Wohnung ist mit einem modernen Multimedia-Kabelanschluss ausgestattet? Dieser Anschluss ist Bestandteil Ihrer Wohnung und wird bequem über die Nebenkosten abgerechnet. Sie verfügen damit über eine große Auswahl an Fernseh- und Radioprogrammen sowie über eine 1 Mbit-Internetflatrate.1
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Alle angezeigten, verfügbaren Leistungen können Sie beim Unitymedia-Kundenservice über die exklusiv für LEG-Mieter geschaltete Servicenummer bestellen:
01806/6 63 11 15
20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz/max. 60 Cent/Anruf aus Mobilfunknetz.
Montag – Freitag: 8:00 – 20:00 Uhr
Samstag: 8:00 – 16:00 Uhr
Bitte weisen Sie bei Ihrem Anruf darauf hin, dass Sie Mieter der LEG-Gruppe sind.
FAQs zur Hausnetzaufrüstung
- 1.Warum ist die Aufrüstung des Hausnetzes überhaupt notwendig?
Ihr Hausnetz wird technisch umgerüstet, damit Sie in Ihrer Wohnung über das Fernsehkabel auch Multimedia-Angebote wie Digitales Fernsehen, Highspeed-Internet oder Telefonie nutzen können; dies wird mit den geplanten Arbeiten sichergestellt.
- 2.Wer führt die Hausnetzaufrüstung durch? Wer ist mein Ansprechpartner?
Die WohnServicePlus hat gemeinsam mit ihrem Partner Unitymedia für die durchzuführenden Arbeiten qualifizierte Handwerksfirmen beauftragt, die als Ansprechpartner für alle Fragen der Hausnetzaufrüstung zuständig sind. Namen, Ansprechpartner und Telefonnummern dieser Handwerksfirmen werden im Hausaushang rechtzeitig vor Baubeginn bekanntgegeben. Alle Handwerker können sich mit einem Legitimationsschreiben der LEG Wohnen NRW GmbH ausweisen.
- 3.Wie werde ich über die Hausnetzaufrüstung informiert?
Neben dieser Information und dem beigefügten Anschreiben werden Sie kurz vor Beginn der Arbeiten (etwa 14 Tage vorher) im Eingangsbereich des Treppenhauses einen Hausaushang finden, der Sie darüber informiert, ab wann in Ihrem Haus/Aufgang mit der Kabelinstallation begonnen wird und welche Handwerksfirma mit der Bauausführung beauftragt ist.
Daneben werden Sie zum gleichen Zeitpunkt eine persönliche Terminmitteilung in Ihrem Briefkasten finden, in der Ihnen mitgeteilt wird, an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit die erforderlichen Arbeiten in Ihrer Wohnung stattfinden werden.
- 4.Welche Installationsarbeiten werden durchgeführt?
Das neue Netz wird so errichtet, dass jede Wohnung eine eigene Kabelzuführung erhält. Die Wohnungskabelzuführung wird nach baulicher Gegebenheit entweder durch den Schornstein oder als senkrechter Steiger in Kunststoffkanälen durchgeführt, die möglichst unauffällig installiert werden. Eine Verlegung unter Putz ist nicht vorgesehen.
Der Kabelkanal wird auf Putz festgeschraubt. Für den Wohnungssteiger sind im Regelfall zwei Bohrungen pro Wohnung/Etage notwendig (je einmal im Fußbodenbereich und Deckenbereich). Sofern der Schornstein für die Installationsarbeiten genutzt werden kann, erfolgt in diesem Fall nur eine Bohrung in den Schornstein. Die Kabelkanalinstallation erfolgt analog zum Vorgehen beim Wohnungssteiger.
Über die konkret in Ihrer Wohnung vorzunehmenden Arbeiten werden Sie rechtzeitig vor Beginn der Installationsarbeiten noch informiert. Am Tag der Installation wird die Handwerksfirma vor Montagebeginn ebenfalls die durchzuführenden Arbeiten in Ihrer Wohnung mit Ihnen besprechen. Die Installationsarbeiten in der Wohnung sind in aller Regel in wenigen Stunden abgeschlossen und werden ohne großen Aufwand und sauber durchgeführt.
- 5.Wie viele Anschlussdosen werden installiert?
Jede Wohnung erhält grundsätzlich eine Multimediadose. Zusätzliche Multimediadosen können auf Anfrage direkt durch den Handwerker installiert werden. Für die Installation jeder weiteren Multimediadose fällt für Sie ein Preis von 65,45 Euro inkl. MwSt. an.
- 6.Warum sollte ich beim angekündigten Termin in meiner Wohnung anwesend sein?
Die Installationsarbeiten können nur dann zügig durchgeführt werden, wenn die Handwerker zu allen übereinander liegenden Wohnungen gleichzeitig Zutritt haben. Um den zeitlichen Aufwand für alle Mieter möglichst gering zu halten und einen kontinuierlichen Bauablauf in den übereinanderliegenden Wohnungen zu gewährleisten, ist es daher erforderlich, dass Sie beim mitgeteilten Termin anwesend sind.
Falls die Handwerker keinen Zutritt zu Ihrer Wohnung erhalten, ohne dass Sie ihnen dies vorher mitgeteilt haben (siehe hierzu den nächsten Abschnitt), wird die zeitliche Abfolge der Arbeiten behindert. Die Handwerker können in diesem Fall die Arbeiten nicht wie geplant durchführen und müssen neue Termine auch mit den Nutzern vereinbaren, die über oder unter Ihnen wohnen. Daraus entstehende unnötige Mehrkosten. Natürlich kann es auch Gründe geben, die eine persönliche Anwesenheit zum vorgegebenen Termin ausschließen. In diesen Fällen nehmen Sie bitte im Voraus mit der beauftragten Firma Kontakt auf oder übergeben Sie Ihren Wohnungsschlüssel einer Person Ihres Vertrauens, die Ihre Interessen zum mitgeteilten Termin wahrnimmt.
- 7.Was ist zu tun, wenn ich beim angekündigten Termin doch nicht anwesend sein kann?
Bitte organisieren Sie, dass ein Nachbar oder Bekannter Ihre Interessen zum vorgeschlagenen Termin wahrnimmt und die Handwerker in Ihre Wohnung einlässt.
Falls der Zutritt zur Wohnung zum angekündigten Termin dennoch nicht möglich ist, bitten wir Sie, dies der bauausführenden Handwerksfirma rechtzeitig telefonisch mitzuteilen. Die für Sie zuständige Handwerksfirma und die Telefonnummer können Sie ca. 14 Tage vor Baubeginn dem Hausaushang im Hausflur entnehmen.
- 8.Mit wem kann ich eine Terminänderung absprechen?
Terminabsprachen sollen grundsätzlich mit der für das Objekt zuständigen Handwerksfirma erfolgen. Die für Sie zuständige Handwerksfirma und die Telefonnummer können Sie ca. 14 Tage vor Baubeginn dem Hausaushang im Hausflur entnehmen.
- 9.Was kann ich vor dem Termin tun, um die Arbeiten in meiner Wohnung zu erleichtern?
Soweit es Ihnen möglich ist, sorgen Sie bitte dafür, dass die Handwerker in der Wohnung freien Zugang zu möglichen Kabelwegen und TV-Anschlussdosen haben. Außerdem sollte die Ecke, in der der Kabelsteiger verlegt wird, möglichst freigeräumt sein. Sofern größere Vorbereitungsmaßnahmen erforderlich sind – z.B. Abbau eines Schranks – informieren Sie bitte die rechtzeitig vor Baubeginn im Hausaushang benannte Handwerksfirma hierüber. Sofern Sie bei den Vorbereitungsarbeiten Hilfe benötigen, unterstützt Sie die bauausführende Handwerksfirma gerne.
- 10.Werden durch die Handwerker Leistungen erbracht, die ich direkt vor Ort bezahlen muss?
Die Neu-Installation der Netze und der Multimediadose ist für Sie kostenfrei. Sofern Sie die Installation weiterer Multimediadosen wünschen, werden die hierfür anfallenden Entgelte direkt mit Ihnen per Rechnung abgerechnet.
Den Mehrbedarf an Multimediadosen melden Sie bitte nach Bekanntgabe Ihres Wohnungstermins der ausführenden Handwerksfirma. Die Kontaktdaten finden Sie dann im unteren Teil auf Ihrem Anschreiben zum Wohnungstermin.
- 11.Brauche ich nach der Hausnetzaufrüstung einen Decoder, eine Set-Top-Box oder ein neues Fernsehgerät bzw. Videorekorder?
Zum Empfang der in der Grundversorgung angebotenen analogen Programme können Sie alle Ihre jetzigen Geräte wie bisher auch weiter verwenden. Sofern Sie die kostenfreien digitalen Zusatzangebote Ihrer LEG – das WohnPlus für LEG Mieter – oder darüber hinausgehende Angebote unseres Partners Unitymedia in Anspruch nehmen möchten, benötigen Sie hierfür eine Smartcard, die Ihnen Unitymedia kostenfrei zur Verfügung stellt, und einen geeigneten Receiver oder ein HD-Modul, die Sie ebenfalls über Unitymedia bestellen können. Für LEG-Mieter ist der Bezug eines HD-Receivers oder eines HD-Moduls kostenfrei möglich. Sofern Sie einen höherwertigen Receiver bestellen möchten, reduziert Unitymedia die monatliche Gebühr hierfür um 3,- Euro. Die verschiedenen Receiver-Modelle können Sie über die Service-Hotline von Unitymedia in Erfahrung bringen.
- 12.An wen kann ich mich mit allgemeinen Fragen zur Hausnetzaufrüstung wenden?
Für Fragen zum Bauablauf steht Ihnen die ausführende Handwerksfirma unter der im Hausaushang mitgeteilten Rufnummer zur Verfügung.
- 13.An wen kann ich mich bei Störungen des Fernsehempfangs wenden?
Während der im Hausaushang angekündigten Arbeiten kann es bis max. 18.00 Uhr zu kurzzeitigen Unterbrechungen in der Signalübertragung kommen. Wir bitten Sie hierfür um Verständnis.
Bei Störungen während der Baumaßnahmen beachten Sie bitte die aktuellen Hausaushänge in denen Ihnen die Handwerksfirma und deren Kontakt/Notruf mitgeteilt werden.
Für die Meldung von Störungen nach der Netzaufrüstung steht Ihnen der Technische Service von Unitymedia unter der Rufnummer 02 21/46 61 91 00 an sieben Tage in der Woche rund um die Uhr zur Verfügung.
Für alle Fragen rund um die Ihnen zur Verfügung stehenden Produkte können Sie auch die exklusive Kundenservice Rufnummer der Unitymedia für LEG-Mieter erreichen:
02 21/46 61 91 15 montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr und samstags von 8 bis 16 Uhr.
Downloads
Kontakt
Eine Koorperation mit
WohnServicePlus GmbH | Hans-Böckler-Straße 38 | 40476 Düsseldorf | Telefon 02 11 / 45 68 - 0 | www.wohnserviceplus.de
Geschäftsführung: Dr. Volker Wiegel (COO), Ulrike Janssen, Joachim Ditzen ▪ Sitz der Gesellschaft: Düsseldorf ▪ Amtsgericht: Düsseldorf HRB 71591
Verbraucherinformationen gemäß § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz)
Die Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission gem. EU Verordnung (EU) Nr. 524/2013 ist erreichbar unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.